ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENSCHMITT MEDIA PRODUCTION

Inh. Jonathan Schmitt, Paul-Hindemith-Ring 27, 76669 Bad Schönborn. Nachfolgend: Schmitt Media Production

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

(1) Sofern Sie (nachfolgend “Kunde” oder “Auftraggeber”) von Schmitt Media Production Newsletter/Mailings beziehen und/oder Dienstleistungen wie z.B. kostenlose Beratungsgespräche in Anspruch nehmen und Dienstleistungsverträge eingehen, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme der kostenlosen und kostenpflichtigen Angebote von Schmitt Media Production ohne vorherige Anerkennung der AGB ist nicht gestattet.

(2) Schmitt Media Production schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Schmitt Media Production als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner (neben-)gewerblichen Tätigkeit die Dienste von Schmitt Media Production in Anspruch zu nehmen, beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit Schmitt Media Production einzugehen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Schmitt Media Production ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Schmitt Media Production in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 LEISTUNGEN VON SCHMITT MEDIA PRODUCTION / MITWIRKUNG DES KUNDEN

(1) Schmitt Media Production erbringt im B2B Bereich Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich der Foto-und Videoproduktion.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Schmitt Media Production dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Schmitt Media Production, bleibt der Vergütungsanspruch von Schmitt Media Production unberührt.

(3) In Bezug auf die von Schmitt Media Production zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Schmitt Media Production in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Schmitt Media Production ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Drittanbieter wie Facebook, Instagram und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, von Schmitt Media Production für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. Schmitt Media Production ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Schmitt Media Production gegenüber bleibt in diesen Fällen unberührt.

(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch Schmitt Media Production Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von Schmitt Media Production gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

§ 3 ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

(1) Der Vertragsschluss zwischen Schmitt Media Production und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Schmitt Media Production zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Schmitt Media Production und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Schmitt Media Production das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

(3) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 4 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN

(1) Die Preise, die von Schmitt Media Production angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Schmitt Media Production erfolgt nach Rechnungserteilung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Schmitt Media Production stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten und es ist keine einmalige Produktion, gilt eine feste dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Schmitt Media Production und dem Kunden jeweils um weitere drei Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Eine vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen außerordentlichen Kündigungstatbestände.

(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch von Schmitt Media Production unberührt.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Schmitt Media Production beginnen nicht, bevor die Angebotsannahme bei Schmitt Media Production eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Schmitt Media Production vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Schmitt Media Production sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Schmitt Media Production in Verzug, ist Schmitt Media Production berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Schmitt Media Production wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 7 ERFÜLLUNG

(1) Schmitt Media Production wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Schmitt Media Production ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Schmitt Media Production bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Schmitt Media Production innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Schmitt Media Production gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Schmitt Media Production unberührt.

§ 8 VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME

(1) Schmitt Media Production und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von Schmitt Media Production entfernt der Kunde eine über Schmitt Media Production abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Schmitt Media Production und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities, Gruppen und Veranstaltungen von Schmitt Media Production (z.B. auf Online oder auf Offline Veranstaltungen) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Schmitt Media Production zu wahren. Schmitt Media Production ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities, Gruppen und Veranstaltungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Schmitt Media Production innerhalb der Gruppe / Community / Veranstaltung verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von Schmitt Media Production abzuwerben.

§ 9 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Schmitt Media Production erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Schmitt Media Production für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Schmitt Media Production nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anders lautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Schmitt Media Production über.

(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 HAFTUNG

(1) Schmitt Media Production haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schmitt Media Production nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Schmitt Media Production nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 11 WIDERRUFSRECHT

Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

§ 12 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für Schmitt Media Production oberste Priorität. Schmitt Media Production informiert daher separat in einer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch Schmitt Media Production im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste, Facebook-Chat, WhatsApp). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@schmitt-media.com. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei Schmitt Media Production hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken (z.B. Google Remarketing, Facebook Pixel / Custom Audiences) an Dritte ein ( z.B. Facebook Inc, Google LLP, Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein.

(4) Sofern die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch uns an Dritte (Z.B. Facebook Inc, Google LLP) bereits vor Vertragsschluss beziehungsweise vor Inanspruchnahme unserer Dienste stattgefunden haben sollte, genehmigen Sie, unabhängig von der Geltung des Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Übermittlung und Verarbeitung Ihrer Daten rückwirkend. Die Genehmigung besteht nach Inanspruchnahme unserer Dienste und/oder der Beendigung der Geschäftsverbindung mit uns fort.

(5) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an Schmitt Media Production die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(6) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Schmitt Media Production abzuschließen ist, wird der Kunde Schmitt Media Production vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(7) Der Kunde stellt Schmitt Media Production von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Schmitt Media Production hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Schmitt Media Production maßgebend.

(2) Bei Vertragsschlüssen mittels Videochat wird der Vertragstext nach Vertragsschluss für einen Zeitraum von 6 Jahren von uns aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB Stand: 12.12.2022
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Jonathan Schmitt
Gründer & Inhaber